Verletzungsklage
Mit der Verletzungsklage macht der Schutzrechtsinhaber gegenüber dem Verletzer gerichtlich seine Rechte geltend, diese sind vor Allem Unterlassung und Schadensersatz, aber auch z.B. Auskunftsansprüche und Vernichtungsansprüche. Wegen der regelmässig höhen Streitwerte, aber auch wegen der zulässigen sog. Doppelvertretung - je ein Patent- und ein Rechtsanwalt auf beiden Seiten - unterliegen Verletzungsprozesse einem hohen Kostenrisiko.