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Design(ehem. Geschmacksmuster)

Das Design schützt ästhetische Formschöpfungen, das heisst Objekte, die in Ihrer äusseren Gestaltung neu sind und Eigenart haben.
Es ist ein relativ kostengünstiges und schnell zu erlangendes Schutzrecht.
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, kostengünstig mehrere Muster im Rahmen eines Sammeldesigns anzumelden, welches zu empfehlen ist, wenn verschiedene Variationen ein und desselben Produkts existieren.

Im Verletzungsfall wird der entsprechende Verletzungsgegenstand mit den bei der Designanmeldung eingereichten Abbildungen verglichen, weshalb es erforderlich ist, diese besonders sorgfältig auszuwählen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind ästhetische Formschöpfungen auch ohne Anmeldung und Eintragung geschützt (Europäisches nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster). Auch hierzu berate ich Sie gern.