Abmahnung
Mit der Abmahnung fordert der Inhaber eines Schutzrechts den vermeintlichen Verletzer rechtsverbindlich zur Unterlassung der Verletzungshandlung auf.
Dabei verlangt der Abmahnende regelmässig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und droht für den Fall der Nichtabgabe gerichtliche Schritte, wie Verletzungsklage und Antrag auf einstweilige Verfügung an (kostenintensiv).
Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung sind auch die gegnerischen Anwaltsgebühren fällig.
Daher sollte sich der Abgemahnte stets anwaltlich beraten lassen.